24. November 2010
Wenn ein Redakteur und Schriftsteller ein Eisbär wäre...
Seit Christian Wulff Bundespräsident ist, ist David McAllister Ministerpräsident von Niedersachsen. So ganz scheint er für das Amt aber noch nicht geeignet zu sein, deswegen geht er am 26. November in Wolfsburg zur Grundschule? Irrtum. Dieser Mann ist bestens geeignet für das Amt, das er inne hat.
Er muss also schulisch nichts nachholen, er geht am Freitag zur Grundschule, weil er Kindern die Geschichte "Kleiner Eisbär, komm bald wieder!" von Hans de Beer vorlesen will. Das ist nicht nur niedlich, sondern nach Aussagen des Ministerpräsidenten macht er das auch aus diesem Grund: "Lesen ist Gehirnfutter. Leider wird nicht mehr so viel gelesen wie früher. Umso wichtiger ist es, dass wir allen Kindern die Gelegenheit zum Lesen geben und ihre Begeisterung für Geschichten wecken. Lesen ist der Schlüssel zur Sprachkompetenz."
Es stimmt zwar nicht, dass heute weniger gelesen wird als früher. Aber wann sagen Politiker schon einmal die ganze Wahrheit? Aber das mit der Sprachkompetenz stimmt - und gute Geschichten sind immer was Tolles.
David McAllister ist aber nicht nur Ministerpräsident von Niedersachsen, der Schülerinnen und Schülern aus Wolfsburg etwas vorliest, er ist auch verheiratet. Seine Frau ist Rechtsanwältin. Die hat kürzlich auch etwas zu lesen bekommen. Nichts Erfundenes. Etwas Wahres. Die Erlebnisse des Wilhelmshavener Redakteurs und Schriftstellers Heinz-Peter Tjaden mit dem Justizministerium von Niedersachsen und mit der Staatsanwaltschaft von Hannover.
Diese Geschichte hat Dunja McAllister so sehr gefesselt, dass sie diese Geschichte sogleich an das Justizministerium von Niedersachsen weitergeleitet hat. Doch dort hat man die Geschichte nicht so ganz begriffen. Deswegen wurde sie nicht als "Gehirnfutter" konsumiert, sondern eher wieder ausgespien.
Denn das Justizministerium von Niedersachsen erzählt lieber selber Geschichten, als sich fremde anzuhören. Das hat auch die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten bis heute nicht ändern können.
Auch die Staatsanwaltschaft von Hannover erzählt gern Geschichten. Allerdings manchmal lieber der Presse als jemandem, dem man die Computer weggenommen hat. Ohne Grund, wie fast drei Jahre später ein Gericht feststellte.
Für diese Geschichte würden sich die Schülerinnen und Schüler aus Wolfsburg sicherlich auch interessieren - aber der Ministerpräsident von Niedersachsen hat sich für eine andere entschieden. Der Wilhelmshavener Schriftsteller und Redakteur ist leider kein Eisbär, dem man einen Fisch weggenommen hat...
Hier steht diese Geschichte.
Mittwoch, 24. November 2010
Donnerstag, 18. November 2010
Danke, Frau McAllister
18. November 2010
Sehr geehrte Frau McAllister,
ich danke Ihnen abschließend für Ihren Einsatz. Er hat ebenfalls nichts gebracht. Das Justizministerium von Niedersachsen bestreitet zwar gar nicht, dass ich von der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 bei Anrufen eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, belogen worden bin, dennoch antwortete mir das Ministerium mit Schreiben vom 16. November 2010: "Ihre Eingabe vom 10. November 2010 an Frau McAllister - Ihre Eingabe, die als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 4. November 2010 zu werten ist, habe ich geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, meinen Bescheid zu ändern. Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich Ihrer Eingabe nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid zu dem bekannten Sachverhalt kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen, weil dieser nunmehr abschließend geprüft ist." Das Schreiben hat das Zeichen 4121 E - 402.79/07.
Nun könnte ich zwar auf einen Widerspruch zum Schreiben des Justizministeriums vom 4. November 2010 hinweisen, aber was würde das bringen? Denn darin steht: "Einen Bescheid haben Sie bislang nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen." Laut Schreiben vom 16. November 2010 habe ich also am 4. November 2010 doch einen Bescheid bekommen?
Ich halte fest: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut Landgericht Hildesheim ein Verfahren gegen mich verschleppt, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs, dann bekam ich meinen Computer zurück und stellte fest, dass dieser während der Lagerung Macken bekommen hatte, und am 4. November 2010 bekam ich keinen Bescheid, der am 16. November 2010 zu einem Bescheid geworden ist.
Begriffen: Ich hätte von Anfang an sagen sollen: Alles o. k., gegen die Staatsanwaltschaft von Hannover komme ich nicht an, ich füge mich in mein Schicksal. Das, sehr geehrte Frau McAllister, gilt nun wohl auch für Sie als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen und als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Sie haben mir am 8. November 2010 noch geschrieben: "Dennoch ist es eine Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht, auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren." Das hat das Ministerium doch auch 2004, 2005 und 2006 nicht getan. Warum sollte das Justizministerium von Niedersachsen 2010 damit anfangen?
Weitere Informationen
Sonntag, 14. November 2010
Donnerstag, 28. Oktober 2010
Der Staat im Staate
28. Oktober 2010
Deutsche Jugendämter: Staat im Staate
Man hat´s verhindern wollen nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus: Militär als Staat im Staate. Soldaten sollten "Bürger in Uniform" sein. Man hat´s nicht verhindert: Jugendämter als Staat im Staate. Die Mitarbeiter sind keine "Bürger ohne Uniform".
Und so gibt es in einigen Rathäusern einen weißen Fleck im Rechtsstaat, den nicht einmal Oberbürgermeister und Bürgermeister beseitigen können. Munter werden in solchen Amtszimmern Familien zerstört, Beziehungen zertrümmert, Kinder von ihren Eltern getrennt. Jede Trennung gilt als Erfolgsmeldung, je länger eine Trennung dauert, desto erfolgreicher wähnen sich solche Jugendämter.
Dieser Wahnsinn hat auch noch Methode. Die Trennung wird zur Begründung für eine Trennung. Die Uhr läuft gegen Mütter und Väter. In einer westfälischen Stadt sogar ohne Uhr. Die tickt so: Ein nicht verheiratetes Paar bekommt zwei Kinder, Sohnemann landet beim Kindesvater, die Tochter bei einer Bereitschaftspflegemutter. Das Jugendamt sucht für den Kindesvater eine Wohnung, der Anwalt des Kindesvaters stellt in Absprache mit dem Jugendamt einen Antrag, dass der Junge beim Vater bleiben darf. Geschehen im Juni 2010. Behauptet wird, dass die Distanz zwischen Kindesmutter und Kindesvater inzwischen groß ist. Der Kindesvater erklärt sich damit einverstanden, dass für die Tochter eine Dauerpflegefamilie gesucht wird.
Das Jugendamt ist außer sich vor Begeisterung. Dieser Mann macht alles, was die Behörde will. Nur eins tut er nicht: Er bricht den Kontakt zur Kindesmutter nicht ab, besucht sie immer häufiger. Sagt, dass er Angst vor dem Jugendamt habe. Fragt sich: Was machen die, wenn ich dafür bin, dass beide Kinder wieder zur Mutter kommen? Sind dann beide Kinder futsch?
Da kann man diesem Jugendamt doch nur gratulieren: Angst machen für das Kindeswohl. Könnte aber strafbar sein. Inzwischen läuft gegen diese Behörde ein Ermittlungsverfahren nach § 235 StGB.
Dieser Paragraph lautet:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Die Vorgangsnummer für dieses Verfahren lautet 2010102600010003.
Deutsche Jugendämter: Staat im Staate
Man hat´s verhindern wollen nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus: Militär als Staat im Staate. Soldaten sollten "Bürger in Uniform" sein. Man hat´s nicht verhindert: Jugendämter als Staat im Staate. Die Mitarbeiter sind keine "Bürger ohne Uniform".
Und so gibt es in einigen Rathäusern einen weißen Fleck im Rechtsstaat, den nicht einmal Oberbürgermeister und Bürgermeister beseitigen können. Munter werden in solchen Amtszimmern Familien zerstört, Beziehungen zertrümmert, Kinder von ihren Eltern getrennt. Jede Trennung gilt als Erfolgsmeldung, je länger eine Trennung dauert, desto erfolgreicher wähnen sich solche Jugendämter.
Dieser Wahnsinn hat auch noch Methode. Die Trennung wird zur Begründung für eine Trennung. Die Uhr läuft gegen Mütter und Väter. In einer westfälischen Stadt sogar ohne Uhr. Die tickt so: Ein nicht verheiratetes Paar bekommt zwei Kinder, Sohnemann landet beim Kindesvater, die Tochter bei einer Bereitschaftspflegemutter. Das Jugendamt sucht für den Kindesvater eine Wohnung, der Anwalt des Kindesvaters stellt in Absprache mit dem Jugendamt einen Antrag, dass der Junge beim Vater bleiben darf. Geschehen im Juni 2010. Behauptet wird, dass die Distanz zwischen Kindesmutter und Kindesvater inzwischen groß ist. Der Kindesvater erklärt sich damit einverstanden, dass für die Tochter eine Dauerpflegefamilie gesucht wird.
Das Jugendamt ist außer sich vor Begeisterung. Dieser Mann macht alles, was die Behörde will. Nur eins tut er nicht: Er bricht den Kontakt zur Kindesmutter nicht ab, besucht sie immer häufiger. Sagt, dass er Angst vor dem Jugendamt habe. Fragt sich: Was machen die, wenn ich dafür bin, dass beide Kinder wieder zur Mutter kommen? Sind dann beide Kinder futsch?
Da kann man diesem Jugendamt doch nur gratulieren: Angst machen für das Kindeswohl. Könnte aber strafbar sein. Inzwischen läuft gegen diese Behörde ein Ermittlungsverfahren nach § 235 StGB.
Dieser Paragraph lautet:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Die Vorgangsnummer für dieses Verfahren lautet 2010102600010003.
Dienstag, 23. Februar 2010
Die verstopfte Damentoilette
23. Februar 2010
Aufruhr im Rathaus
Im Netz kursiert eine ironische Betrachtung der Bürokratenwelt, die liest sich in leicht abgewandelter Form so:
Die Damentoilette im Rathaus ist verstopft - plötzlich und ohne Vorwarnung!
Darauf reagiert ein Verwaltungsbeamter des mittleren Dienstes selbstherrlich und in völliger Überschätzung seiner Kompetenz. Er gibt einem örtlichen Sanitärbetrieb den Auftrag für die Verstopfungsbeseitigung.
Glücklicherweise ist ein Beamter des gehobenen Dienstes anwesend, als die Handwerker eintreffen. Sofort erkennt er die ganze Tragweite des Skandals. Nicht nur, dass ein Schwippschwager des Untergebenen in der Firma arbeitet, ist unfassbar, der Auftrag hätte außerdem ordnungsgemäß ausgeschrieben werden müssen - europaweit!
Der Inspektor leitet sofort die erforderlichen Schritte ein: Die Handwerker werden des Rathauses verwiesen, das Damenklo versiegelt, der Auftrag ausgeschrieben und gegen den Auftraggeber ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiter verfügt der Inspektor, dass das Herrenklo bis zur Reparatur zum Damenklo umfunktioniert wird und die männlichen Bewohner an einer vor dem Rathaus stehenden Linde ihre Notdurft zu verrichten haben.
Die Betroffenen beschweren sich deswegen beim Personalrat, da es keine sinnvolle Regelung für das "große Geschäft" gibt. Der Inspektor bestellt daraufhin einen ToiToiToi-Container, allerdings ohne Rücksprache mit seinem Dienstvorgesetzten und ohne Ausschreibung.
Ein zufällig an der Linde urinierender Beamter des höheren Dienstes lässt den Container sofort wieder abfahren. Für das intakte Klo erstellt er einen Nutzungsplan. Der Hausmeister bekommt den Auftrag, alle zwei Stunden das Geschlechtspiktogramm an der Toilettentür auszutauschen. Der Inspektor hat ein Disziplinarverfahren am Hals.
Da die Herren der Schöpfung während der Damenbenutzungszeiten ihr "kleines Geschäft" weiterhin an der Linde verrichten, beschweren sich die weiblichen Beschäftigten bei der Gleichstellungsbeaufttragten, weil sich die Männer so einen illegitimen Vorteil verschaffen. Der Bürgermeister lässt die Linde fällen - ohne Rücksprache mit dem Umweltministerium und ohne europaweite Ausschreibung.
Die ganze Führungsetage des Rathauses wird suspendiert. Ein Klempner aus Spanien soll das Damenklo reparieren, der Toilettencontainer kommt aus Nordfinnland.
Doch: Ein Praktikant ist schneller. Er bringt von zuhause eine Handspirale mit und beseitigt die Verstopfung.
Diese beispiellose Eigeninitiative bedeutet für die Verwaltung eine große Herausforderung. Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens müsste der junge Mann erst einmal verbeamtet werden.
Aufruhr im Rathaus
Im Netz kursiert eine ironische Betrachtung der Bürokratenwelt, die liest sich in leicht abgewandelter Form so:
Die Damentoilette im Rathaus ist verstopft - plötzlich und ohne Vorwarnung!
Darauf reagiert ein Verwaltungsbeamter des mittleren Dienstes selbstherrlich und in völliger Überschätzung seiner Kompetenz. Er gibt einem örtlichen Sanitärbetrieb den Auftrag für die Verstopfungsbeseitigung.
Glücklicherweise ist ein Beamter des gehobenen Dienstes anwesend, als die Handwerker eintreffen. Sofort erkennt er die ganze Tragweite des Skandals. Nicht nur, dass ein Schwippschwager des Untergebenen in der Firma arbeitet, ist unfassbar, der Auftrag hätte außerdem ordnungsgemäß ausgeschrieben werden müssen - europaweit!
Der Inspektor leitet sofort die erforderlichen Schritte ein: Die Handwerker werden des Rathauses verwiesen, das Damenklo versiegelt, der Auftrag ausgeschrieben und gegen den Auftraggeber ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiter verfügt der Inspektor, dass das Herrenklo bis zur Reparatur zum Damenklo umfunktioniert wird und die männlichen Bewohner an einer vor dem Rathaus stehenden Linde ihre Notdurft zu verrichten haben.
Die Betroffenen beschweren sich deswegen beim Personalrat, da es keine sinnvolle Regelung für das "große Geschäft" gibt. Der Inspektor bestellt daraufhin einen ToiToiToi-Container, allerdings ohne Rücksprache mit seinem Dienstvorgesetzten und ohne Ausschreibung.
Ein zufällig an der Linde urinierender Beamter des höheren Dienstes lässt den Container sofort wieder abfahren. Für das intakte Klo erstellt er einen Nutzungsplan. Der Hausmeister bekommt den Auftrag, alle zwei Stunden das Geschlechtspiktogramm an der Toilettentür auszutauschen. Der Inspektor hat ein Disziplinarverfahren am Hals.
Da die Herren der Schöpfung während der Damenbenutzungszeiten ihr "kleines Geschäft" weiterhin an der Linde verrichten, beschweren sich die weiblichen Beschäftigten bei der Gleichstellungsbeaufttragten, weil sich die Männer so einen illegitimen Vorteil verschaffen. Der Bürgermeister lässt die Linde fällen - ohne Rücksprache mit dem Umweltministerium und ohne europaweite Ausschreibung.
Die ganze Führungsetage des Rathauses wird suspendiert. Ein Klempner aus Spanien soll das Damenklo reparieren, der Toilettencontainer kommt aus Nordfinnland.
Doch: Ein Praktikant ist schneller. Er bringt von zuhause eine Handspirale mit und beseitigt die Verstopfung.
Diese beispiellose Eigeninitiative bedeutet für die Verwaltung eine große Herausforderung. Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens müsste der junge Mann erst einmal verbeamtet werden.
Donnerstag, 7. Januar 2010
Raumübergreifendes Großgrün
7. Januar 2010
Hier als blog - von Hinrich Lührssen als Buch
"Raumübergreifendes Großgrün" ist nicht nur Beamtendeutsch, sondern auch der Titel eines Buches des Fernsehjournalisten Hinrich Lührssen aus Bremen, das jetzt im Rowohlt-Verlag erschienen ist . Auf 156 Seiten erklärt der 51-Jährige, wie man in Amtsstuben aus einfachen Dingen Höchstkompliziertes macht wie "Einfriedung" aus Zaun oder "Spontanvegetation" aus Unkraut.
Beamte könnten alles treffender formulieren, meint der Autor, aber so lange das ein sprachlicher Wunschtraum bleibt, dürfte dieser "Übersetzungshelfer" für Normalschreibende von großem Nutzen sein.
Die verbeamteten Begriffe sind alphabetisch sortiert, deshalb findet man eine Adresse, die länger als ein paar Tage gilt, nicht unter A, sondern unter B, denn Bürgerinnen und Bürger, die kein Nomadendasein führen, haben nach bürokratischer Auffassung eine "Beharrungsadresse".
Angereichert wird dieses Werk mit Amüsantem wie der Bundeswehr-Vorschrift "Ab einer Wassertiefe von 1,40 Metern hat der Soldat mit selbstständigen Schwimmbewegungen zu beginnen." Bei derartigen Gewässern endet also jede Befehlsgewalt eines Vorgesetzten.
Mein Lieblingsbegriff aus der Beamtenwelt bleibt auch nach Erscheinen dieses Buches "Straßenbegleitgrün". Auf solch eine Begleitung möchte ich als Autofahrer nicht verzichten. Nicht schlecht ist aber auch "Personenvereinzelungsanlage". Endlich kein Geschiebe mehr beim Einkauf.
Hier als blog - von Hinrich Lührssen als Buch
"Raumübergreifendes Großgrün" ist nicht nur Beamtendeutsch, sondern auch der Titel eines Buches des Fernsehjournalisten Hinrich Lührssen aus Bremen, das jetzt im Rowohlt-Verlag erschienen ist . Auf 156 Seiten erklärt der 51-Jährige, wie man in Amtsstuben aus einfachen Dingen Höchstkompliziertes macht wie "Einfriedung" aus Zaun oder "Spontanvegetation" aus Unkraut.
Beamte könnten alles treffender formulieren, meint der Autor, aber so lange das ein sprachlicher Wunschtraum bleibt, dürfte dieser "Übersetzungshelfer" für Normalschreibende von großem Nutzen sein.
Die verbeamteten Begriffe sind alphabetisch sortiert, deshalb findet man eine Adresse, die länger als ein paar Tage gilt, nicht unter A, sondern unter B, denn Bürgerinnen und Bürger, die kein Nomadendasein führen, haben nach bürokratischer Auffassung eine "Beharrungsadresse".
Angereichert wird dieses Werk mit Amüsantem wie der Bundeswehr-Vorschrift "Ab einer Wassertiefe von 1,40 Metern hat der Soldat mit selbstständigen Schwimmbewegungen zu beginnen." Bei derartigen Gewässern endet also jede Befehlsgewalt eines Vorgesetzten.
Mein Lieblingsbegriff aus der Beamtenwelt bleibt auch nach Erscheinen dieses Buches "Straßenbegleitgrün". Auf solch eine Begleitung möchte ich als Autofahrer nicht verzichten. Nicht schlecht ist aber auch "Personenvereinzelungsanlage". Endlich kein Geschiebe mehr beim Einkauf.
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