Sonntag, 26. Februar 2012

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26. Februar 2012
Eines Brummkreisels bei Bundestag und niedersächsischem Landtag

Im vorigen und in diesem noch jungen Jahr hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Berlin nach Hannover geschickt. Dort sei ich mit meiner Forderung nach einer Entschädigung für ein von der Staatsanwaltschaft Hannover verschlepptes Verfahren richtig. Was der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages verneinte. Also schaltete sich wieder der Petitionsausschuss ein, der erneut zu dem Ergebnis kam, Hannover sei doch wohl zuständig.


Bisher noch gar nicht erwähnt habe ich, dass bei der Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich sogar in Vergessenheit geraten wäre, wenn ich nicht in unregelmäßigen Abständen Erinnerungsbriefe verschickt hätte. Bis die Staatsanwaltschaft endlich eine Klageschrift zusammenbastelte mit Beweismitteln, die es gar nicht gab, und mit Beweismitteln, die keine waren.

Ein ehemaliger Richter hat einmal gesagt, dass man sich den Gang zur Justiz sparen könne. Würfeln sei ebenso gut - und zeitsparender. Da habe ich mir gedacht: Ich bitte sie um Zusendung eines Brummkreisels mit Etiketten "Bundestag zuständig" und "Landtag zuständig". Den Kreisel lasse ich alle sechs Monate kreiseln, um festzustellen, welche Antwort ich von wem bekäme, wenn ich noch eine Eingabe schriebe.

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