Montag, 2. März 2015

Finale Entnahme

Wenn Beamte schießen lassen

Wenn sich ein Kommissar nach einem Banküberfall erkundigen würde, wie es den Angestellten geht und zur Antwort bekäme, die seien final entnommen worden, dann könnte er sicher sein: Ihm antworten Beamte. Wir dagegen würden sagen: "Die sind erschossen worden." Weniger schlimm wäre eine Entnahme durch Betäubung.

In Wildeshausen ist ein Wolf unterwegs. Angst vor Menschen hat er nicht. Deshalb hat das niedersächsische Umweltministerium Wolfsberatern, Veterinären und Jägern die Erlaubnis erteilt, "das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten".

Das verstehe, wer Beamter ist "in letzter Konsequenz", doch das Ministerium kann es noch beamtendeutscher: "Im Falle des auffälligen Verhaltens von Wölfen sind grundsätzlich folgende Maßnahmen des Umgangs möglich, die auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Einklang stehen: Vergrämung, Entnahme durch Betäubung oder finale Entnahme."

Wer kann sich schon einen schöneren Umgang mit Beamten vorstellen als erschossen zu werden?