6. Januar 2012
...schon lange Arbeitslosen
Nennen wir ihn Holger K. Machen wir sein Alter zu einer Quizaufgabe: Er ist zehn Jahre älter als Bundespräsident Christian Wulff. Verraten werden soll: Holger K. lebt von Hartz IV. Und verdient sich gelegentlich etwas dazu. Im vorigen Jahr knapp 600 Euro. Die muss er dem Jobcenter melden. Hat er getan. Wie jedes Jahr. Mit einer Auflistung, Datum, Geldeingang, Auftraggeber.
Reicht dem Jobcenter aber nicht mehr. Heute hat Holger K. per Post Formulare bekommen. Einen Formularsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2011, einen zweiten für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011. Jeweils fünf Seiten. Die erste Frage lautet: Haben Sie Personal beschäftigt? Auf dem zweiten Formular soll Holger K. angeben: für jeden Monat die Betriebseinnahmen, die Privatentnahmen von Waren, sonstige Einnahmen, Zuwendung von Dritten, vereinnahmte Umsatzsteuer, Umsatzsteuer auf private Wareneinnahmen, vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer.
Holger K. fragt sich einen Augenblick: Habe ich dem Jobcenter irrtümlicherweise Einnahmen von knapp 60 000 Euro gemeldet? Muss er wohl, denn auf dem dritten Formular wird er gefragt nach: Wareneinkauf, Personalkosten für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige, Raumkosten, betriebliche Versicherungen und Beiträge, Kraftfahrzeug- und Reisekosten.
Mit dem vierten Formular wird Holger K. zum Großkonzern. Verraten soll er deshalb dem Jobcenter die Höhe seiner Investitionen und die Kosten für Büromaterial, Telefon, Beratung und Sonstiges, wofür er gegebenenfalls ein "gesondertes Blatt" verwenden darf..
Bevor Holger K. das fünfte Formular ausfüllt, denkt er kurz über eine Verlagerung seiner Betriebsstätte ins Ausland nach, denn nun geht es ins Private wie Beiträge für Versicherungen und für die Riester-Rente. Außerdem soll er die Kosten für Fahrten zu seiner (?) Betriebsstätte angeben.
Geschafft. Als Multimillionär unterschreibt Holger K. und versichert, dass die Angaben auf den Formularen 2 bis 5 zutreffend sind. Die Frage auf dem ersten Formular nach der Zahl seiner Beschäftigten hätte er also falsch beantworten dürfen...