Samstag, 8. Dezember 2012
War es der Chef?
Fax an Staatsanwalt Türkay aus Hannover
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. November 2012, dass mich und wohl auch die Kripo von Garbsen gestern erreicht hat. Meine zweimal gestellte Frage, ob es sich bei dem Anrufer, der mir Anfang November 2006 telefonisch eine Entschädigung versprochen hat, tatsächlich um einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover mit Namen Wendt oder vielmehr um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover handelte, wurde von Ihnen leider nicht beantwortet.
Mir liegt seit einigen Wochen die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mit allen Vorgängen aus November und Dezember 2003, außerdem aus dem Jahre 2004 vor. Darin enthalten sind eine Hausmitteilung der Kripo Garbsen vom 8. März 2004 und ein Schreiben der Kripo Garbsen, das am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangen ist. Beide Male wurde auf die Lagerprobleme in Garbsen hingewiesen, die Staatsanwaltschaft Hannover wurde “dringend” um eine Entscheidung über die weitere Lagerung meiner beiden Computer gebeten, zumal die Polizei dafür nur vorübergehend zuständig sei.
Hinweise missachtet
Sonntag, 16. September 2012
Arrogant
Das Jugendamt von Verden und der Wichernstift Ganderkesee
Im Frühjahr 2012 habe ich das Bilderbuch “Wenn Zahlen einen Kopfstand machen” veröffentlicht, die Zeichnungen stammten von einer 7-Jährigen aus Lübeck, deren Bruder zu jener Zeit angeblich im Wichernstift Ganderkesee war. Also schickte ich dem damals 11-Jährigen dieses Buch. Ob es angekommen ist, weiß ich bis heute nicht. Weiß die Schwester nicht. Weiß die Mutter nicht. Also stellte ich mir die Frage: Wie seelenlos sind die eigentlich? Der Junge ist inzwischen nicht mehr im Wichernstift Ganderkesee.
Zuständig war seinerzeit das Jugendamt von Verden, das keine meiner Fragen beantwortete, jeden Hinweis ignorierte und im Februar 2012 vor dem Familiengericht froh darüber war, “für den Jungen diese Einrichtung gefunden zu haben”. Die schon nach wenigen Tagen gestand: “Wir sind überfordert.” Der 11-Jährige tat, was er seiner Mutter vor Jahren angekündigt hatte: “Ich reiße so lange aus, bis ich wieder zu Hause bin.” Das haben sie alle überhört…
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Im Frühjahr 2012 habe ich das Bilderbuch “Wenn Zahlen einen Kopfstand machen” veröffentlicht, die Zeichnungen stammten von einer 7-Jährigen aus Lübeck, deren Bruder zu jener Zeit angeblich im Wichernstift Ganderkesee war. Also schickte ich dem damals 11-Jährigen dieses Buch. Ob es angekommen ist, weiß ich bis heute nicht. Weiß die Schwester nicht. Weiß die Mutter nicht. Also stellte ich mir die Frage: Wie seelenlos sind die eigentlich? Der Junge ist inzwischen nicht mehr im Wichernstift Ganderkesee.
Zuständig war seinerzeit das Jugendamt von Verden, das keine meiner Fragen beantwortete, jeden Hinweis ignorierte und im Februar 2012 vor dem Familiengericht froh darüber war, “für den Jungen diese Einrichtung gefunden zu haben”. Die schon nach wenigen Tagen gestand: “Wir sind überfordert.” Der 11-Jährige tat, was er seiner Mutter vor Jahren angekündigt hatte: “Ich reiße so lange aus, bis ich wieder zu Hause bin.” Das haben sie alle überhört…
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Samstag, 23. Juni 2012
Samstag, 21. April 2012
Beamte...
Müssen beschränkt sein - meint Welt online
Der Amtschef des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums ist zurückgetreten worden, weil er bei Facebook Sprüche machte, die von der CDU als zu flapsig empfunden wurden. So gab Daniel Rousta den "FDPissern" einen mit - und schwärmte - wie "Bild" - von den langen Beinen der Bettina Wulff, als ihr Mann für das Amt des Bundespräsidenten zu kurze Beine hatte. "Nicht alles war schlecht", schrieb Rousta am Tag des Rücktritts von Christian Wulff.
Das darf ein Spitzenbeamter nicht, ist auch "Welt online" einer Meinung, die sogar noch gar trefflich begründet wird: "Zum Debakel beigetragen hat zudem wohl eine Verweigerung Roustas in die Einsicht, dass Staatsbeamte bestimmte Pflichten und Beschränkungen haben." Da haben wir´s: Beamte müssen beschränkt sein. Oder beschränkt werden? Ist gehupft wie gesprungen: Sie sind beschränkt - oder nicht geeignet...
Da auch in den Parlamenten viele Beamte sitzen, muss man sich nun auch nicht mehr darüber wundern, dass Abgeordnete, die sich vielleicht gern eigene Gedanken gemacht hätten, gedankenlos an Abstimmungen teilnehmen, so lange nicht auch noch ihre Diäten beschränkt werden.
Bundespräsident Joachim Gauck hat dieser Tage die "repräsentative Demokratie" als Segen bezeichnet - der uns allerdings noch vorenthalten wird, weil wir die "beschränkte Demokratie" gutheißen müssen, damit flapsige Spitzenbeamte entlassen werden können...
Der Amtschef des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums ist zurückgetreten worden, weil er bei Facebook Sprüche machte, die von der CDU als zu flapsig empfunden wurden. So gab Daniel Rousta den "FDPissern" einen mit - und schwärmte - wie "Bild" - von den langen Beinen der Bettina Wulff, als ihr Mann für das Amt des Bundespräsidenten zu kurze Beine hatte. "Nicht alles war schlecht", schrieb Rousta am Tag des Rücktritts von Christian Wulff.
Das darf ein Spitzenbeamter nicht, ist auch "Welt online" einer Meinung, die sogar noch gar trefflich begründet wird: "Zum Debakel beigetragen hat zudem wohl eine Verweigerung Roustas in die Einsicht, dass Staatsbeamte bestimmte Pflichten und Beschränkungen haben." Da haben wir´s: Beamte müssen beschränkt sein. Oder beschränkt werden? Ist gehupft wie gesprungen: Sie sind beschränkt - oder nicht geeignet...
Da auch in den Parlamenten viele Beamte sitzen, muss man sich nun auch nicht mehr darüber wundern, dass Abgeordnete, die sich vielleicht gern eigene Gedanken gemacht hätten, gedankenlos an Abstimmungen teilnehmen, so lange nicht auch noch ihre Diäten beschränkt werden.
Bundespräsident Joachim Gauck hat dieser Tage die "repräsentative Demokratie" als Segen bezeichnet - der uns allerdings noch vorenthalten wird, weil wir die "beschränkte Demokratie" gutheißen müssen, damit flapsige Spitzenbeamte entlassen werden können...
Sonntag, 8. April 2012
Sonntag, 26. Februar 2012
Bestellung
26. Februar 2012
Eines Brummkreisels bei Bundestag und niedersächsischem Landtag
Im vorigen und in diesem noch jungen Jahr hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Berlin nach Hannover geschickt. Dort sei ich mit meiner Forderung nach einer Entschädigung für ein von der Staatsanwaltschaft Hannover verschlepptes Verfahren richtig. Was der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages verneinte. Also schaltete sich wieder der Petitionsausschuss ein, der erneut zu dem Ergebnis kam, Hannover sei doch wohl zuständig.
Bisher noch gar nicht erwähnt habe ich, dass bei der Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich sogar in Vergessenheit geraten wäre, wenn ich nicht in unregelmäßigen Abständen Erinnerungsbriefe verschickt hätte. Bis die Staatsanwaltschaft endlich eine Klageschrift zusammenbastelte mit Beweismitteln, die es gar nicht gab, und mit Beweismitteln, die keine waren.
Ein ehemaliger Richter hat einmal gesagt, dass man sich den Gang zur Justiz sparen könne. Würfeln sei ebenso gut - und zeitsparender. Da habe ich mir gedacht: Ich bitte sie um Zusendung eines Brummkreisels mit Etiketten "Bundestag zuständig" und "Landtag zuständig". Den Kreisel lasse ich alle sechs Monate kreiseln, um festzustellen, welche Antwort ich von wem bekäme, wenn ich noch eine Eingabe schriebe.
Mehr hier
Eines Brummkreisels bei Bundestag und niedersächsischem Landtag
Im vorigen und in diesem noch jungen Jahr hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Berlin nach Hannover geschickt. Dort sei ich mit meiner Forderung nach einer Entschädigung für ein von der Staatsanwaltschaft Hannover verschlepptes Verfahren richtig. Was der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages verneinte. Also schaltete sich wieder der Petitionsausschuss ein, der erneut zu dem Ergebnis kam, Hannover sei doch wohl zuständig.
Bisher noch gar nicht erwähnt habe ich, dass bei der Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich sogar in Vergessenheit geraten wäre, wenn ich nicht in unregelmäßigen Abständen Erinnerungsbriefe verschickt hätte. Bis die Staatsanwaltschaft endlich eine Klageschrift zusammenbastelte mit Beweismitteln, die es gar nicht gab, und mit Beweismitteln, die keine waren.
Ein ehemaliger Richter hat einmal gesagt, dass man sich den Gang zur Justiz sparen könne. Würfeln sei ebenso gut - und zeitsparender. Da habe ich mir gedacht: Ich bitte sie um Zusendung eines Brummkreisels mit Etiketten "Bundestag zuständig" und "Landtag zuständig". Den Kreisel lasse ich alle sechs Monate kreiseln, um festzustellen, welche Antwort ich von wem bekäme, wenn ich noch eine Eingabe schriebe.
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Freitag, 6. Januar 2012
Die Leiden des...
6. Januar 2012
...schon lange Arbeitslosen
Nennen wir ihn Holger K. Machen wir sein Alter zu einer Quizaufgabe: Er ist zehn Jahre älter als Bundespräsident Christian Wulff. Verraten werden soll: Holger K. lebt von Hartz IV. Und verdient sich gelegentlich etwas dazu. Im vorigen Jahr knapp 600 Euro. Die muss er dem Jobcenter melden. Hat er getan. Wie jedes Jahr. Mit einer Auflistung, Datum, Geldeingang, Auftraggeber.
Reicht dem Jobcenter aber nicht mehr. Heute hat Holger K. per Post Formulare bekommen. Einen Formularsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2011, einen zweiten für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011. Jeweils fünf Seiten. Die erste Frage lautet: Haben Sie Personal beschäftigt? Auf dem zweiten Formular soll Holger K. angeben: für jeden Monat die Betriebseinnahmen, die Privatentnahmen von Waren, sonstige Einnahmen, Zuwendung von Dritten, vereinnahmte Umsatzsteuer, Umsatzsteuer auf private Wareneinnahmen, vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer.
Holger K. fragt sich einen Augenblick: Habe ich dem Jobcenter irrtümlicherweise Einnahmen von knapp 60 000 Euro gemeldet? Muss er wohl, denn auf dem dritten Formular wird er gefragt nach: Wareneinkauf, Personalkosten für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige, Raumkosten, betriebliche Versicherungen und Beiträge, Kraftfahrzeug- und Reisekosten.
Mit dem vierten Formular wird Holger K. zum Großkonzern. Verraten soll er deshalb dem Jobcenter die Höhe seiner Investitionen und die Kosten für Büromaterial, Telefon, Beratung und Sonstiges, wofür er gegebenenfalls ein "gesondertes Blatt" verwenden darf..
Bevor Holger K. das fünfte Formular ausfüllt, denkt er kurz über eine Verlagerung seiner Betriebsstätte ins Ausland nach, denn nun geht es ins Private wie Beiträge für Versicherungen und für die Riester-Rente. Außerdem soll er die Kosten für Fahrten zu seiner (?) Betriebsstätte angeben.
Geschafft. Als Multimillionär unterschreibt Holger K. und versichert, dass die Angaben auf den Formularen 2 bis 5 zutreffend sind. Die Frage auf dem ersten Formular nach der Zahl seiner Beschäftigten hätte er also falsch beantworten dürfen...
...schon lange Arbeitslosen
Nennen wir ihn Holger K. Machen wir sein Alter zu einer Quizaufgabe: Er ist zehn Jahre älter als Bundespräsident Christian Wulff. Verraten werden soll: Holger K. lebt von Hartz IV. Und verdient sich gelegentlich etwas dazu. Im vorigen Jahr knapp 600 Euro. Die muss er dem Jobcenter melden. Hat er getan. Wie jedes Jahr. Mit einer Auflistung, Datum, Geldeingang, Auftraggeber.
Reicht dem Jobcenter aber nicht mehr. Heute hat Holger K. per Post Formulare bekommen. Einen Formularsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2011, einen zweiten für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011. Jeweils fünf Seiten. Die erste Frage lautet: Haben Sie Personal beschäftigt? Auf dem zweiten Formular soll Holger K. angeben: für jeden Monat die Betriebseinnahmen, die Privatentnahmen von Waren, sonstige Einnahmen, Zuwendung von Dritten, vereinnahmte Umsatzsteuer, Umsatzsteuer auf private Wareneinnahmen, vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer.
Holger K. fragt sich einen Augenblick: Habe ich dem Jobcenter irrtümlicherweise Einnahmen von knapp 60 000 Euro gemeldet? Muss er wohl, denn auf dem dritten Formular wird er gefragt nach: Wareneinkauf, Personalkosten für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige, Raumkosten, betriebliche Versicherungen und Beiträge, Kraftfahrzeug- und Reisekosten.
Mit dem vierten Formular wird Holger K. zum Großkonzern. Verraten soll er deshalb dem Jobcenter die Höhe seiner Investitionen und die Kosten für Büromaterial, Telefon, Beratung und Sonstiges, wofür er gegebenenfalls ein "gesondertes Blatt" verwenden darf..
Bevor Holger K. das fünfte Formular ausfüllt, denkt er kurz über eine Verlagerung seiner Betriebsstätte ins Ausland nach, denn nun geht es ins Private wie Beiträge für Versicherungen und für die Riester-Rente. Außerdem soll er die Kosten für Fahrten zu seiner (?) Betriebsstätte angeben.
Geschafft. Als Multimillionär unterschreibt Holger K. und versichert, dass die Angaben auf den Formularen 2 bis 5 zutreffend sind. Die Frage auf dem ersten Formular nach der Zahl seiner Beschäftigten hätte er also falsch beantworten dürfen...
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